Kostenerstattung

 

Osteopathie ist eine private Dienstleistung. Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ich empfehle meinen Patienten, sich vor der Behandlung bei ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu informieren.

Eine Heilpraktikerpraxis kann keine Rezepte der gesetzlichen Kassen abrechnen. Aus diesem Grund kann ich meine physiotherapeutischen Leistungen nur für Privatversicherte und Selbstzahler anbieten.